Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von
Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto,
etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch
die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren
Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als
Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und
Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der
Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung
übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen
Bedingungen der Fluggesellschaft oder des
Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch
zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13,
14, 15 und 16 unserer unten stehenden
Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle
Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler
tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und
Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst
als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des
Vertrages der folgende: |
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Reisebedingungen
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.3.
Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der
Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur
Verfügung stellen.
1.4.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem
Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann
zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr
Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie
mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn
Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich,
mündlich oder fernmündlich). |
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2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts
und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in
dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend.
Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. |
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3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für
unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3.
Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a)
Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des
Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des
Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des
Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der
Reise 80% des Reisepreises.
b)
Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des
Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des
Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des
Reisepreises.
c)
Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus-
und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der
Reise 90% des Reisepreises.
d)
Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reiseantritts 30%.
- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des
Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00
Serviceentgelt pro Person.
3.4.
Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich
abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte
Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen
Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die
abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden
Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass
uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
3.6.
Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich
nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich.
Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet.
3.7.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30
Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei
Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor
Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich
sind.
3.8.
Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des
Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und
der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten. |
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4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum
Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen
Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. |
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5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
5.3.
Wir sind verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
5.4.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen. |
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6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1.
Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)
Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir
vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen
Fällen werden die geforderten erhöhten
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können
wir vom Reisenden verlangen.
6.2.
Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber
uns erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3.
Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für uns verteuert hat.
6.4.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als
4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon
in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem
20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird,
ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder
im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. |
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7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung
gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den
vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier
Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2.
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen
Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht
möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax
zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen
(Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen
etc.) sind vom Kunden zu tragen. |
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8.
Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den
Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer
Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen
Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen
Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung
unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin
eingezahlten Reisepreis.
8.3.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die
entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen
abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück. |
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9.
Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und
Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben
erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2.
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen. |
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10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
10.2.
Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der
Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis
ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit
des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand
zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3.
Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
- in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden
die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
Er
schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
10.4.
Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen,
es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen
Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten
hat. |
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11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a)
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2.
Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei
Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
11.3.
Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. |
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12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2.
Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen
unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen,
einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. |
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13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich
spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/
Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu
lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung
dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar
gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese
Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung
durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage
vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer
Reiseleitung bestätigen lassen. |
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14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen
Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang
so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine
Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2
Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der
Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des
Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe,
Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und
Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen
Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet
von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen
Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist
auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,
so gilt der nächste Werktag als Fristende. |
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15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei
wird vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der
Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen
besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände
können hierbei in der Person des Reisenden nicht
berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich
mitgeteilt.
15.2.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
15.3.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seinerseits bedingt sind. |
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16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge.
16.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind. |
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